Honorar

Die Berechnung meines Honorars erfolgt in der Regel entweder mittels Stunden- oder Festsatz bzw. in speziellen Fällen auch als Erfolgsbeteiligung.
Der Stundensatz findet vor allem dann Anwendung, wenn ein exakter Zeitaufwand zugeordnet werden kann => z.B.: bei der Teilnahme an einem Banktermin. Diesen Honorarsatz erfahren Sie bei Ihrem Erstberatungsgespräch.
Ein Erfolgshonorar kann dann vereinbart werden, wenn es sich um einen betraglich genau messbaren Vorgang handelt => z.B.: Ein Kunde beauftragt mich seine monatlichen Ausgaben dauerhaft zu reduzieren und es wird vorab ein Honorar in Höhe von zwei Monatseinsparungen festgelegt.
Bei komplexeren Beratungen wird jedoch meistens ein individuell abgestimmtes Festhonorar vorab vereinbart. Dies bedeutet für den Auftraggeber eine sichere Kostenkalkulation.
Für Existenzgründer biete ich eine Ermäßigung in Höhe von 20 % vom bei Vertragsabschluss gültigen Honorarsatz an.
Daneben können ggfs. noch Erstattungen für Fahrtkosten und sonstigen Auslagen (z.B. Gebühren/Portokosten) anfallen.
Abschließend noch der Hinweis, dass alle vereinbarten Honorare sog. Endpreise sind. Aufgrund der für mich dzt. geltenden Kleinunternehmer-Regelung (gem. § 19 UStG) erfolgt kein Ausweis der Umsatzsteuer.